Unsere AGBs

Gym Osterholz-Scharmbeck GbR

 

Inh. Cord & Natascha Blumensaat,

 

Jacob-Frerichs-Str. 16

 

27711 Osterholz-Scharmbeck

 

Volksbank eG, BIC GENODEF1OHZ,

 

IBAN DE86 2916 2394 0022 1228 00, Steuernummer 36/233/23200

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Zufriedenheitsgarantie: Innerhalb der ersten 30 Tage der Mitgliedschaft besteht beiderseitiges Sonderkündigungsrecht ohne Angabe von Gründen. Die Mitgliedschaft endet dann nach Ablauf des ersten Monats. Die Zahlungspflicht für das Startpaket und den ersten Monatsbeitrag bleibt von der Kündigung unberührt. Die Zahlungen können nicht zurückgefordert werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

 

2. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Dies gilt auch für gebuchte Leistungen über eine Sondervereinbarung, die zu diesem Zeitpunkt Bestandteil der Mitgliedschaft ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

 

3. Gebuchte Leistungen über eine Sondervereinbarung können frühestens nach 6 Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Tag des Vertragsstarts in Textform gekündigt werden. Die Mitgliedschaft selbst bleibt hiervon unberührt. Die Sondervereinbarung endet spätestens bei Kündigung der Mitgliedschaft zum bestätigten Kündigungstermin der Mitgliedschaft.

 

4. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass alle gewählten Rabatte nur für die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft gewährt werden und sich der Beitrag nach Ablauf der Erstlaufzeit um monatlich 10€ erhöht. Ausnahme: Kids-Mitgliedschaften gehen mit 29,99€ nach 6 Monaten in die Verlängerung.

 

5. Laufzeit-Garantie: die Mitgliedschaft kann innerhalb der Erstlaufzeit gegen eine Gebühr von 10€ für jeden Monat, den die Mitgliedschaft bis zum Zeitpunkt der Kündigung lief, vor Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Tag des Vertragsstarts in Textform gekündigt werden.

 

6. Bei einer Erhöhung des Umsatzsteuersatzes durch die Gesetzgebung ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit entsprechend.

 

7. Erstbeiträge, sowie das Fitness-Start-Paket sind zum 1. bzw. 15. des Abschlussmonats fällig. Die laufenden Beiträge sind jeweils zum Monatsanfang fällig.

 

8. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und werden auf einem gesondert in der Mitgliedschaft festgehalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

9. Rabatte für Promocar, Schüler, Studenten, Auszubildende, Partner- und Grupperabatte oder eine Ruhezeit der Mitgliedschaft bei EGYM Wellpass sind nur befristet gültig bzw. bis zum Ende der Erstlaufzeit gültig und müssen rechtzeitig verlängert werden. Nachweise für die rechtmäßige Verlängerung der Rabatte müssen spätestens zum Ablaufdatum des gewährten Rabattes vom Mitglied vorgelegt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Vorlage, entfällt der Rabatt so lange, bis der Nachweis vorliegt. Eine Erstattung der Differenz bereits gezahlter Beiträge erfolgt nicht.

 

10. Sollte die Mitgliedschaft aus gesundheitlichen Gründen für einen oder mehrere Monate beitragsfrei gestellt werden, so verlängert sich die Restlaufzeit um den Zeitraum der Vertragsruhezeit. Das nächstmögliche Kündigungsdatum verschiebt sich entsprechend um den Zeitraum der Beitragsfreistellung.

 

 

11. Das im Startpaket enthaltene RFID-Armband ist bei jedem Clubbesuch mitzubringen und dient der Zugangskontrolle und zum Betätigen der Schrankschlösser. Das Armband darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des RFID-Armbandes ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10,- € fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.

 

12. Das Mitglied verpflichtet sich, das RFID-Armband nur höchstpersönlich zu verwenden und diesen nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber der Gym OHZ GbR für Schäden aufgrund von Missbrauch des RFID-Armbandes soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Ein Verlust des RFID-Armbandes ist sofort zu melden.

 

13. Bei Zahlungsverzug von 2 Monaten ist Gym OHZ GbR berechtigt, seine Leistungen bis zum Ausgleich der Rückstände einzustellen. Im schuldhaften Verzugsfall werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. Kündigungszeitpunkt und -frist bleiben hierdurch unverändert. Etwaige Bankgebühren für vom Mitglied verschuldete Rücklastschriften, fallen zu Lasten des Mitgliedes.

 

14. Änderungen meiner angegebenen personenbezogenen Daten, bei Bankeinzug auch die Kontoverbindung teile ich dem Club umgehend mit.

 

15. Im Falle einer behördlich angeordneten Schließung (wie beispielsweise während der Corona-Pandemie) kann die Mitgliedschaft beitragsfrei gestellt werden. Die Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt und verlängert sich um den Zeitraum der Freistellungsdauer.

 

16. Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld, die sich nicht in verschlossenen Schränken befinden, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

 

17. Zur Verwaltung des Mitgliederstammes werden u. a. elektronische Daten des Zu- & Abgangs erfasst. Diese Check-In-Daten werden zusammen mit den anderen Daten solange aufbewahrt, wie das aus gesetzlicher Sicht notwendig ist. Auf Anraten unserer Versicherung haben wir aufgrund von Einbruch, Diebstahl und zur Sicherung des Eigentums von Kunden und Mitarbeitern Überwachungskameras installiert.

 

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osterholz-Scharmbeck. Das Gym OHZ GbR ist zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern über die Mitgliedschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Diese ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Tel. 07851-7957940, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten wird das Gym OHZ GbR in einem Streit-beilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.

 

19. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

20. Die Hausordnung wird anerkannt. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

21. Guthabenpunkte für Solarium, Seca und Flex können nicht in bar ausgezahlt werden. Bei Kündigung der Mitgliedschaft verfallen nicht eingelöste Guthabenpunkte. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird der Zugang zum Seca-Portal und zur Gym-App gelöscht.

 

 

 

Stand 24.04.25